Index
20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
MRG §30 Abs2 Z15;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass das betreffende Wohnhaus aus drei oberirdischen Geschossen und dem projektgegenständlichen Dachgeschoß besteht und die beabsichtigte Wohnraumvermehrung unter Abzug der zwei bereits bestehenden Objekte eine Vermehrung lediglich um zwei Wohnungen beträgt. Diese Anzahl neu geschaffener Wohnungen entspricht angesichts der Größe des Objekts nicht dem Erfordernis einer nicht nur geringfügigen Vermehrung des Wohnraums nach § 30 Abs. 2 Z 15 MRG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002060122.X05Im RIS seit
18.03.2004