RS Vwgh 2004/2/18 2000/08/0180

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Veröffentlicht am 18.02.2004
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0199 E 19. Juni 1990 RS 4 (Das Bestehen eines "Verpflichtungsaktes" ist nicht Voraussetzung [Hinweis E 7.9.1979, 1104/77].)

Stammrechtssatz

Die Pflichtversicherung in einem neubegründeten Beschäftigungsverhältnis beginnt entsprechend dem § 10 Abs 1 ASVG grundsätzlich mit dem tatsächlichen Antritt (der Aufnahme) der Beschäftigung; auf den vereinbarten Beginn des Beschäftigungsverhältnisses kommt es nicht an (Hinweis E 24.10.1989, 88/08/0281).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000080180.X02

Im RIS seit

09.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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