RS Vwgh 2004/2/18 2001/08/0004

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Veröffentlicht am 18.02.2004
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs2;

Beachte

Besprechung in: FJ 6/2004, S 224;

Rechtssatz

Ein 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration) sind auch dann kraft Gesetzes Sonderzahlungen, wenn zulässigerweise vereinbart wurde, diese Sonderzahlungen in zwölf gleichbleibenden monatlichen Teilzahlungen zu entrichten (Unterschied zu einer Vereinbarung, nach der anstelle der Sonderzahlungen ein überkollektivvertragliches Entgelt geleistet wird; zur Zulässigkeit einer solchen Vereinbarung Hinweis Urteil OGH 8.7.1999, 9 ObA 256/98z).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001080004.X01

Im RIS seit

13.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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