RS Vwgh 2004/2/24 98/14/0048

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §4 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/14/0049

Rechtssatz

Mit Abgabenbescheiden im Sinn des § 198 BAO werden Abgaben festgesetzt, nachdem der Abgabenanspruch im Sinne des § 4 Abs. 1 BAO durch Tatbestandsverwirklichung entstanden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998140048.X03

Im RIS seit

22.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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