RS Vwgh 2004/2/24 99/14/0250

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §24 Abs1 litd;

Rechtssatz

Mieterinvestitionen stehen insbesondere dann im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters, wenn er sie bis zum Ablauf der Mietzeit entfernen darf oder wenn er bei Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Restwertes der Einbauten hat (siehe zur vergleichbaren deutschen Rechtslage Schmidt, EStG22, § 5 Tz 270 "Mietereinbauten").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999140250.X02

Im RIS seit

22.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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