RS Vwgh 2004/2/24 2001/14/0061

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

ABGB §1151;
ABGB §1165;
EStG 1988 §22 Z2;
EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

In einem Werkvertrag wird die Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges vereinbart, nicht aber eine auf Dauer angelegte und damit zeitraumbezogene Erbringung von Leistungen, wie es bei einem Dienstvertrag oder bei einem freien Dienstvertrag erfolgt, dessen Leistungsinhalt die Arbeit selbst ist (Hinweis E 30.11.1999, 99/14/0270).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140061.X03

Im RIS seit

29.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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