RS Vwgh 2004/2/24 98/14/0062

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §47 Abs2;
KommStG 1993 §2;
KommStG 1993 §3 Abs3;

Rechtssatz

Zu den Dienstnehmern eines das Personalleasing betreibenden Betriebes gewerblicher Art gehören nicht nur die in der Verwaltung tätigen Dienstnehmer, sondern auch jene Dienstnehmer, die im Wege des Personalleasings an Dritte überlassen werden (Hinweis Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 528).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998140062.X03

Im RIS seit

26.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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