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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §47 Abs2;Rechtssatz
Zu den Dienstnehmern eines das Personalleasing betreibenden Betriebes gewerblicher Art gehören nicht nur die in der Verwaltung tätigen Dienstnehmer, sondern auch jene Dienstnehmer, die im Wege des Personalleasings an Dritte überlassen werden (Hinweis Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 528).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1998140062.X03Im RIS seit
26.03.2004Zuletzt aktualisiert am
30.11.2016