RS Vwgh 2004/2/24 98/14/0131

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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Index

21/02 Aktienrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

AktG 1965 §174 Abs3;
AktG 1965 §174 Abs4;
BewG 1955 §64;

Rechtssatz

Ob Genussrechtskapital als Verbindlichkeit oder als Eigenkapital angesehen wird, hängt davon ab, ob die Summe der Fremdkapitalkriterien oder jene der Eigenkapitalkriterien in Qualität und Quantität überwiegt. Für den Eigenmittelcharakter sprechen dabei etwa die unbegrenzte Laufzeit, die Gewinnabhängigkeit der vereinbarten Vergütung, die Beteiligung am Unternehmenswert und am Liquidationsgewinn, die Nachrangigkeit gegenüber Gesellschaftsgläubigern oder das Fehlen einer Besicherung. Fremdkapitalkriterien sind etwa die - mit anderen Gesellschaftsgläubigern gleichrangige - Rückzahlungsregelung und das Fehlen von Mitwirkungs- und Kontrollrechten (Hinweis E 21. Mai 1997, 95/14/0151, VwSlg 7182 F/1997). Als weiteres Fremdkapitalkriterium ist das Vorliegen einer (Mindest)Verzinsungsvereinbarung zu nennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998140131.X03

Im RIS seit

18.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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