RS Vwgh 2004/2/24 98/14/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2004
beobachten
merken

Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §2 idF 2000/I/142;
KStG 1988 §2 Abs1;
LAO OÖ 1996 §20;

Rechtssatz

Die Ausgliederung einer Betätigung aus einer Körperschaft öffentlichen Rechts und Einbringung in eine durch so genannte "Privatisierung" entstandene Tochter-Kapitalgesellschaft der Körperschaft öffentlichen Rechts stellt auch in Zusammenhang mit der Personalgestellung durch die Körperschaft des öffentlichen Rechts keine ungewöhnliche Gestaltung dar. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass derartige Maßnahmen für privatwirtschaftliche Bereiche - nicht zuletzt aus der Überlegung, dass im Rahmen der Kapitalgesellschaft vermehrt betriebswirtschaftliche Aspekte einfließen können - von einer größeren Zahl von Körperschaften öffentlichen Rechts gesetzt wurden (und letztlich auch in § 2 KommStG idF BGBl I 142/2000 ihren Niederschlag fanden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998140062.X05

Im RIS seit

26.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten