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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2254/51 B 23. Oktober 1951 VwSlg 2283 A/1951 RS 1Stammrechtssatz
Wurde ein Verfahren vor dem VwGH über die Beschwerde gegen einen Bescheid wegen Nichtbefolgung eines Verbesserungsauftrages (§ 34 Abs 2 VwGG) eingestellt und hat der VfGH später eine bei ihm gegen denselben Bescheid eingebrachte Beschwerde dem VwGH gem Art 144 Abs 2 B-VG abgetreten, so hat der VwGH die abgetretene Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004050007.X01Im RIS seit
28.05.2004Zuletzt aktualisiert am
05.12.2009