RS Vwgh 2004/2/24 98/14/0048

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2004
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §60;
BAO §167 Abs2;
BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/14/0049

Rechtssatz

Die Begründung eines Bescheides hat den Sachverhalt, den die Behörde - als Ergebnis ihrer Überlegungen zur Beweiswürdigung - als erwiesen annimmt, darzustellen (Hinweis E 24.9.2003, 99/13/0213).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998140048.X08

Im RIS seit

22.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten