RS Vwgh 2004/2/25 99/13/0149

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1;

Rechtssatz

Bloße Bemängelungen ohne Darstellung der behaupteten Mängelfolgen begründen von vornherein kein erfolgversprechendes Beschwerdevorbringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999130149.X07

Im RIS seit

18.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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