RS Vwgh 2004/2/25 2001/09/0125

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §28 Abs7;
AuslBG §3 Abs1;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VStG §24;
VStG §25 Abs2;

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer hat als persönlich haftender Gesellschafter einer KEG zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin an einer näher bezeichneten Baustelle einen namentlich näher bezeichneten Ausländer ohne arbeitsmarktbehördliche Genehmigung (als Bauarbeiter) beschäftigt hat. Dass keine unberechtigte Beschäftigung dieses Ausländers vorgelegen sei, hätte der Beschwerdeführer glaubhaft machen müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001090125.X01

Im RIS seit

26.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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