RS Vwgh 2004/2/25 2003/12/0065

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §15 Abs1 Z6 idF 1972/214;
GehG 1956 §15 Abs2 idF 2000/I/094;
GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;
GehG 1956 §18 idF 2000/I/094;

Rechtssatz

Der tatsächliche Wegfall der den Nebengebührenanspruch begründenden bisherigen Verwendung durch eine Personalmaßnahme führt zwar grundsätzlich auch zum Wegfall der aus diesem Titel bisher gebührenden Nebengebühr; dies aber nur, sofern die neue Verwendung nicht ihrerseits einen solchen Anspruch begründet, was in einem Verfahren nach § 15 Abs. 6 GehG 1956 jedenfalls zu berücksichtigen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. April 2002, Zl. 99/12/0259).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120065.X04

Im RIS seit

29.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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