RS Vwgh 2004/2/25 2000/13/0102

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs14 idF 1990/281;

Rechtssatz

Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht sind in Geld zu veranschlagende Vorteile von Arbeitnehmern auf Grund freiwilliger Sozialleistungen des Arbeitgebers auch dann den Arbeitsleistungen gegenüberzustellen, wenn den Leistungen des Arbeitgebers eine soziale Komponente innewohnt. Unabhängig von einer Äquivalenz dieser Leistungen begründen solche (in Geld zu veranschlagende) Arbeitgeberleistungen einen tauschähnlichen Umsatz (Hinweis E 19. Jänner 1984, 82/15/0099).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130102.X03

Im RIS seit

26.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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