Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
30.08.2017Norm
ASVG §273Rechtssatz
Rechtssatz 1
Hinsichtlich des Einwandes des Beschwerdeführers, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit in den für das Pensionsverfahren eingeholten Sachverständigengutachten höher beurteilt worden sei als der Grad der Behinderung im Gutachten der belangten Behörde, ist festzuhalten, dass die Einschätzung des Grades der Behinderung nach dem Bundesbehindertengesetz anhand der Einschätzungsverordnung zu erfolgen hat. Anders als für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit, erfolgt die Einschätzung des Grades der Behinderung nach dem Bundesbehindertengesetz rein nach medizinischen Gesichtspunkten, bezogen auf das allgemeine Erwerbsleben, also unabhängig von konkreten Beschäftigungs- und Lebensverhältnissen.
Schlagworte
Behindertenpass, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Grad derEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2017:W132.2118934.1.01Zuletzt aktualisiert am
20.09.2017