RS Vwgh 2004/2/25 99/13/0149

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §6 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Wird nach § 6 Abs. 2 FinStrG bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld vermutet, dass der eines Finanzvergehens Verdächtige unschuldig ist, so wird diese Vermutung mit der Rechtskraft eines die Schuld des Verdächtigen feststellenden Rechtsaktes der für eine solche Feststellung gesetzlich zuständigen staatlichen Einrichtung entkräftet.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999130149.X08

Im RIS seit

18.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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