RS Vwgh 2004/2/25 2003/09/0097

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

L20017 Personalvertretung Tirol

Norm

GdPVG Tir 1990 §27 Abs4;

Rechtssatz

§ 27 Abs. 4 Tir GdPVG 1990 sieht ausdrücklich vor, dass mangelhafte Wahlvorschläge von der Wahlkommission im Mängelbehebungsverfahren zurückzustellen sind. Dies kann durch die bloße Mitteilung eines Mangels durch den Vorsitzenden der Wahlkommission nicht ersetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003090097.X03

Im RIS seit

01.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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