Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
06.09.2017Norm
AÜG §17 Abs2Rechtssatz
Rechtssatz 2
Eine analoge Anwendung der Bestimmungen des § 18 Abs. 12 AuslBG auch im Falle der Meldung einer Arbeitskräfteüberlassung gemäß § 19 Abs. 4 LSD-BG entgegen dem unzweifelhaften Gesetzeswortlaut des § 18 Abs. 12 AuslBG, der ausdrücklich auf eine "Meldung über die Beschäftigung betriebsentsandter Ausländer gemäß § 7b Abs. 3 und 4 AVRAG" abstellt, und des § 17 Abs. 4 AÜG, der in den Fällen des § 17 Abs. 2 AÜG ausdrücklich nur eine Weiterleitung der Meldung an die zuständige Gewerbebehörde, an den zuständigen Krankenversicherungsträger, an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse und an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (und eben nicht an das Arbeitsmarktservice) vorsieht, ist nicht zulässig, zumal im gegenständlichen Fall den Feststellungen zufolge auch nach ihrem wahren wirtschaftlichen Gehalt (§ 2 Abs. 4 AuslBG) eine Arbeitskräfteüberlassung iSd § 2 Abs.2 lit. e AuslBG und keine Entsendung iSd § 2 Abs. 2 lit. d AuslBG vorliegt.Eine analoge Anwendung der Bestimmungen des Paragraph 18, Absatz 12, AuslBG auch im Falle der Meldung einer Arbeitskräfteüberlassung gemäß Paragraph 19, Absatz 4, LSD-BG entgegen dem unzweifelhaften Gesetzeswortlaut des Paragraph 18, Absatz 12, AuslBG, der ausdrücklich auf eine "Meldung über die Beschäftigung betriebsentsandter Ausländer gemäß Paragraph 7 b, Absatz 3 und 4 AVRAG" abstellt, und des Paragraph 17, Absatz 4, AÜG, der in den Fällen des Paragraph 17, Absatz 2, AÜG ausdrücklich nur eine Weiterleitung der Meldung an die zuständige Gewerbebehörde, an den zuständigen Krankenversicherungsträger, an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse und an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (und eben nicht an das Arbeitsmarktservice) vorsieht, ist nicht zulässig, zumal im gegenständlichen Fall den Feststellungen zufolge auch nach ihrem wahren wirtschaftlichen Gehalt (Paragraph 2, Absatz 4, AuslBG) eine Arbeitskräfteüberlassung iSd Paragraph 2, Absatz 2, Litera e, AuslBG und keine Entsendung iSd Paragraph 2, Absatz 2, Litera d, AuslBG vorliegt.
Schlagworte
Anwendungsbereich, Arbeitskräfteüberlassung, Entsendung,European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2017:W156.2166727.1.02Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017