RS Vwgh 2004/2/25 2000/13/0102

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs3;

Rechtssatz

Bei Körperschaften öffentlichen Rechts wird der Unternehmensbereich durch die Gesamtheit ihrer Betriebe gewerblicher Art gebildet. Steuersubjekt der Umsatzsteuer ist nicht der einzelne Betrieb gewerblicher Art, sondern die Trägerkörperschaft (Hinweis E 21. Oktober 1999, 94/15/0113).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130102.X01

Im RIS seit

26.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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