Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs1;Rechtssatz
Bei Körperschaften öffentlichen Rechts wird der Unternehmensbereich durch die Gesamtheit ihrer Betriebe gewerblicher Art gebildet. Steuersubjekt der Umsatzsteuer ist nicht der einzelne Betrieb gewerblicher Art, sondern die Trägerkörperschaft (Hinweis E 21. Oktober 1999, 94/15/0113).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000130102.X01Im RIS seit
26.03.2004Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013