RS Vwgh 2004/2/26 2002/16/0054

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Veröffentlicht am 26.02.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §102 Abs1;

Rechtssatz

Zeuge kann weder der Beschuldigte noch der Mitbeschuldigte sein; es ist unzulässig, in einem Finanzstrafverfahren einem Beschuldigten über die für die Schuld eines anderen Beschuldigten maßgebenden Tatsachen als Zeugen zu vernehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002160054.X04

Im RIS seit

09.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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