RS Vwgh 2004/2/26 2004/07/0014

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Veröffentlicht am 26.02.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §3 Abs2;

Rechtssatz

§ 3 Abs. 2 VVG bezieht sich lediglich auf Exekutionstitel, die eine Verpflichtung zu einer Geldleistung enthalten, und nicht etwa auf Exekutionen zur Erzwingung anderer Leistungen und Unterlassungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004070014.X08

Im RIS seit

17.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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