RS Bvwg 2017/10/3 W113 2175240-1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.2017
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

03.10.2017

Norm

ZustG §9
  1. ZustG § 9 heute
  2. ZustG § 9 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008
  3. ZustG § 9 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004
  4. ZustG § 9 gültig von 01.01.1999 bis 29.02.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  5. ZustG § 9 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.1998

Rechtssatz

Rechtssatz 1

Nun hat die Beschwerdeführerin zwar in den Verfahren zur Aussetzung und Aberkennung des Status der Beschwerdeführerin als Erzeugerorganisation einen rechtlichen Vertreter und Zustellbevollmächtigten bekannt gemacht, es hat sich aber im Verfahren nicht ergeben, dass sich diese Vollmacht auch auf die Verfahren betreffend Auszahlung von Förderungen bzw. Genehmigung Operationeller Programme bezieht. Die Beschwerdeführerin hätte vielmehr in jedem Verfahren das Vertretungsverhältnis bekannt geben müssen oder zumindest eine solche ausdrückliche Vollmacht vorlegen müssen, aus der sich im Detail ergibt, welche konkreten Verfahren von der Vollmacht umfasst sind (vgl. zur engen Auslegung des § 9 ZustG Raschauer/Riesz in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely (Hrsg), Österreichisches Zustellrecht2 (2011) zu § 9 ZustG).Nun hat die Beschwerdeführerin zwar in den Verfahren zur Aussetzung und Aberkennung des Status der Beschwerdeführerin als Erzeugerorganisation einen rechtlichen Vertreter und Zustellbevollmächtigten bekannt gemacht, es hat sich aber im Verfahren nicht ergeben, dass sich diese Vollmacht auch auf die Verfahren betreffend Auszahlung von Förderungen bzw. Genehmigung Operationeller Programme bezieht. Die Beschwerdeführerin hätte vielmehr in jedem Verfahren das Vertretungsverhältnis bekannt geben müssen oder zumindest eine solche ausdrückliche Vollmacht vorlegen müssen, aus der sich im Detail ergibt, welche konkreten Verfahren von der Vollmacht umfasst sind vergleiche zur engen Auslegung des Paragraph 9, ZustG Raschauer/Riesz in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely (Hrsg), Österreichisches Zustellrecht2 (2011) zu Paragraph 9, ZustG).

Schlagworte

Bekanntgabepflicht, Rechtsvertreter, Vollmacht,
Zustellbevollmächtigter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2017:W113.2175240.1.01

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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