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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/03/0376 E 28. Februar 2001 RS 2 (Hier: Ob der Besch Prothesenträger ist.)Stammrechtssatz
Die einschreitenden Beamten sind nicht verpflichtet, den Beschuldigten darüber zu befragen, ob er zur Durchführung eines gültigen Alkomattests gesundheitlich in der Lage sei (was im vorliegenden Fall die Beamten jedoch ohnehin taten)(Hinweis E 28.1.2000, 99/02/0374, mit weiterem Nachweis).
Schlagworte
Alkotest StraßenaufsichtsorganEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004020028.X01Im RIS seit
19.03.2004