RS Vwgh 2004/2/27 2004/02/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2004
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/03/0376 E 28. Februar 2001 RS 2 (Hier: Ob der Besch Prothesenträger ist.)

Stammrechtssatz

Die einschreitenden Beamten sind nicht verpflichtet, den Beschuldigten darüber zu befragen, ob er zur Durchführung eines gültigen Alkomattests gesundheitlich in der Lage sei (was im vorliegenden Fall die Beamten jedoch ohnehin taten)(Hinweis E 28.1.2000, 99/02/0374, mit weiterem Nachweis).

Schlagworte

Alkotest Straßenaufsichtsorgan

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004020028.X01

Im RIS seit

19.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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