RS Vwgh 2004/2/27 2003/02/0283

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Veröffentlicht am 27.02.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §1 Abs2 litc;
KFG 1967 §36 lita;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung iSd § 1 Abs. 2 lit. c KFG 1967 versteht man jeden Wettbewerb, an dem Automobile oder Motorräder teilnehmen und bei welchem gewisse Voraussetzungen zu erfüllen sind, die in Form von Ausschreibungen im vorhinein festgelegt werden. Darunter fallen alle Rennen, Rekordversuche, Leistungswettbewerbe, Zuverlässigkeitsfahrten, Stern- und Zielfahrten. (Hier: Beim Befahren einer Straße im "Konvoi" im Rahmen einer Oldtimer-Rundfahrt kann von einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung im dargelegten Sinne keine Rede sein.)

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003020283.X01

Im RIS seit

30.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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