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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
Auch eine im Ergebnis fehlgeschlagene Betätigung kann als (einheitliche) Einkunftsquelle in Betracht kommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1998140179.X07Im RIS seit
26.04.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013