RS Vwgh 2004/3/25 2001/16/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2004
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §13 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/16/0039

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 15. März 2001, 2000/16/0110, und zuvor im Erkenntnis vom 9. November 2000, 99/16/0439, die Frage aufgeworfen, ob unter bestimmten Voraussetzungen der gemeine Wert - auf dessen Ermittlung es letztlich ankommt - allenfalls auch aus einem einzelnen Verkauf ermittelt werden kann. Dies wäre insbesondere dann zulässig, wenn dem einzelnen Verkauf eine Preisbildung zu Grunde liegt, die das Ergebnis des Wettbewerbes mehrerer Interessenten darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001160038.X02

Im RIS seit

04.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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