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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §13 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/16/0039Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 15. März 2001, 2000/16/0110, und zuvor im Erkenntnis vom 9. November 2000, 99/16/0439, die Frage aufgeworfen, ob unter bestimmten Voraussetzungen der gemeine Wert - auf dessen Ermittlung es letztlich ankommt - allenfalls auch aus einem einzelnen Verkauf ermittelt werden kann. Dies wäre insbesondere dann zulässig, wenn dem einzelnen Verkauf eine Preisbildung zu Grunde liegt, die das Ergebnis des Wettbewerbes mehrerer Interessenten darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001160038.X02Im RIS seit
04.05.2004