RS Vwgh 2004/3/25 2003/07/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2004
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §38 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0047 E 14. Mai 1997 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Beeinträchtigung der Liegenschaft des Projektgegners durch vom Projekt verursachte größere Nachteile im Hochwasserfall als zuvor muß, um die Abweisung der beantragten wasserrechtlichen Bewilligung für das Projekt zu rechtfertigen, mit einem entsprechend hohen Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit im Verfahren hervorkommen (Hinweis E 21.11.1996, 94/07/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003070131.X12

Im RIS seit

22.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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