RS Vwgh 2004/3/25 2003/07/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2004
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §3 Abs2;
AWG 1990 §32;

Rechtssatz

§ 32 AWG 1990 findet jedenfalls auf gefährliche Abfälle Anwendung. Seine Anführung im § 3 Abs. 2 legcit bedeutet aber nicht, dass er auch auf alle nicht gefährlichen Abfälle anzuwenden ist (Hinweis E 25. April 2002, 98/07/0097).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003070169.X01

Im RIS seit

16.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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