RS Vwgh 2004/3/25 2002/16/0300

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Veröffentlicht am 25.03.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §19 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Für die Festsetzung der Schenkungssteuer besteht eine Bindung an den in Rechtskraft erwachsenen Einheitswertbescheid (Hinweis E 24. Mai 1991, 90/16/0197). Bei der Wertermittlung für die Bemessung der Schenkungssteuer ist nach § 19 Abs. 2 ErbStG zwingend von dem dort bestimmten Einheitswert auszugehen. Die Bewertung der geschenkten Liegenschaft ist daher einer Parteidisposition entzogen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002160300.X01

Im RIS seit

05.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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