RS Vwgh 2004/3/26 2003/02/0279

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Veröffentlicht am 26.03.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/02/0433 E 10. Mai 1996 RS 3

Stammrechtssatz

Soweit der Bf in der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde "alle Beschwerdegründe wie in der Verfassungsgerichtshofbeschwerde ausgeführt, als einfache Gesetzesverletzungen" aufrechterhält, so wäre es ihm auf Grund des vom VwGH gem § 34 Abs 2 VwGG erteilten Verbesserungsauftrages oblegen, den diesbezüglichen Beschwerdegrund im ergänzenden Schriftsatz durch konkreten Verweis auf sein vor dem VfGH erstattetes Vorbringen entsprechend auszuführen (Hinweis E 23.2.1996, 95/02/0524).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003020279.X01

Im RIS seit

16.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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