RS Vwgh 2004/3/29 2004/17/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2004
beobachten
merken

Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §63 Abs1;
LAO NÖ 1977 §62 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/17/0279 E 26. Februar 2003 RS 3 (Hier: Auch im Fall einer entsprechenden Zurückstellung nach der NÖ LAO 1977 hätte es somit nicht zu einer Änderung des Rechtsmitteltypus kommen können.)

Stammrechtssatz

Eine Vorschrift wie § 13 Abs. 3 AVG idF BGBl. I Nr. 158/1998, die die Verbesserung auch inhaltlicher Mängel von Eingaben ermöglicht, bewirkt nicht, dass eine ursprünglich einem bestimmten Rechtsmitteltypus (Vorstellung) entsprechende eindeutige Prozesserklärung im Wege der Verbesserung nachträglich zu einer Erklärung eines anderen Typus (Berufung) werden könnte.

Schlagworte

Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004170024.X03

Im RIS seit

28.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten