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22 Zivilprozeß, außerstreitiges VerfahrenNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der ZPO betreffend das Erfordernis einer Unterschrift auf Schriftsätzen an das Gericht; Vorliegen eines zumutbaren Umwegs durch Anregung eines Gesetzesprüfungsantrags des Landesgerichts im Rahmen der - mittels Telefax - eingebrachten RekurseRechtssatz
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Individualantrags auf Aufhebung des §75 Z3 ZPO.
Im Rahmen der Einbringung der Rekurse gegen die Beschlüsse des Erstgerichts, über die das Landesgericht für ZRS Wien mit Beschluss vom 15.03.07 entschied, stand es dem Antragsteller frei, gleichzeitig anzuregen, dass das Rekursgericht einen Antrag auf Aufhebung des §75 Z3 ZPO beim Verfassungsgerichtshof stellen möge.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Individualantrag, ZivilprozeßEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:G166.2007Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009