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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
Die Fremdenbehörde ist nicht verpflichtet, die Gesamtheit der Umstände iSd § 38 Abs. 1 Z. 3 FrG 1997, die noch geeignet erscheinen, eine relevante Vergrößerung der von dem Fremden ausgehenden Gefährdung der maßgeblichen öffentlichen Interessen herbeizuführen, als für die Verhängung des Aufenthaltsverbotes maßgeblich anzusehen, wenn schon in der jüngeren Vergangenheit liegende Umstände allein ausreichen, die Verhängung des Aufenthaltsverbotes zu rechtfertigen (Hinweis E 20.2.2001, 2000/18/0003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999180462.X01Im RIS seit
30.04.2004Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008