RS Vwgh 2004/3/31 2004/18/0026

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Veröffentlicht am 31.03.2004
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
KFG 1967 §64 Abs1;
KFG 1967 §64 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/18/0237 E 24. April 2002 RS 1 (Hier: Der Fremde wurde fünfmal rechtskräftig wegen Lenkens ohne gültige Lenkberechtigung bestraft.)

Stammrechtssatz

In einem Verfahren iSd § 36 Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 FrG 1997 handelt es sich bei dem einer Übertretung des § 64 Abs. 1 iVm Abs. 5 KFG 1967 zu Grunde liegenden Fehlverhalten, somit dem Lenken eines Fahrzeuges ohne die erforderliche Lenkberechtigung, um eine Verhaltensweise, deren Relevanz für das Gerechtfertigtsein der Annahme gemäß § 36 Abs 1 FrG 1997 keineswegs als gering zu veranschlagen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004180026.X01

Im RIS seit

07.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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