RS Vwgh 2004/3/31 99/18/0462

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Veröffentlicht am 31.03.2004
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

FrG 1997 §38 Abs1 Z3;
StbG 1985 §10 Abs1;

Rechtssatz

Hat die Fremdenbehörde den Zeitpunkt "vor Verwirklichung des maßgeblichen Sachverhaltes" nach den von der Judikatur aufgestellten Grundsätzen ermittelt, so liegt der Aufenthaltsverbot-Verbotsgrund nach § 38 Abs. 1 Z. 3 FrG 1997 vor, wenn dem Fremden in diesem Zeitpunkt die Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs. 1 StbG 1985 hätte verliehen werden können. Eine Verleihungsmöglichkeit in anderen Zeitpunkten vermag diesen Aufenthaltsverbot-Verbotsgrund nicht zu verwirklichen (Hinweis E 17.9.1998, 98/18/0170; E 15.10.1998, 95/18/1391).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999180462.X02

Im RIS seit

30.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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