RS Vwgh 2004/4/1 2001/20/0669

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Veröffentlicht am 01.04.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

B-VG Art130 Abs2;
WaffG 1996 §10;
WaffG 1996 §21 Abs2;
WaffG 1996 §22 Abs2;
WaffV 02te 1998 §6;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die belangte Behörde die Rechtslage verkannt hat, wenn sie meint, es komme darauf an, wie der den Anlass für den Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses bildende Überfall auf den Beschwerdeführer zu vermeiden gewesen wäre und ob er auch Erfolg gehabt hätte, wenn der Beschwerdeführer bereits damals bewaffnet gewesen wäre. Gegenstand der Prüfung hatte die vom Beschwerdeführer beabsichtigte Abwehr der in seinem Vorbringen dargestellten, zum Teil andersartigen Folgegefahren zu sein.

Schlagworte

Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001200669.X03

Im RIS seit

04.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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