RS Vwgh 2004/4/5 2001/10/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.2004
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art18 Abs2;

Rechtssatz

Bei Prüfung der Frage, ob eine bloß formalgesetzliche Delegation oder aber bereits der von Art 18 Abs 2 B-VG geforderte materiellrechtliche Rahmen für die Erlassung von Verordnungen gegeben ist, ist nicht bloß der Wortlaut einzelner Gesetzesstellen, sondern der gesamte Inhalt des Gesetzes zu berücksichtigen ist (vgl etwa VfSlg 2381/1952 uam).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100012.X01

Im RIS seit

07.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten