RS Vwgh 2004/4/5 2002/10/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §8;
ForstG 1975 §19 Abs5 litb idF 1987/576;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/10/0228 E 27. Jänner 2003 RS 3

Stammrechtssatz

Die Parteistellung des Eigentümers des von der Rodung betroffenen Waldgrundstückes gibt diesem die Möglichkeit, zur Abwehr von durch die Rodung drohenden Eingriffen in sein subjektives Recht auf unversehrten Bestand seines Waldes im Rahmen der von der Behörde vorzunehmenden Interessenabwägung das mit seinen Interessen verbundene öffentliche Interesse an der Walderhaltung geltend zu machen (Hinweis E 10. 04. 1989, 88/10/0144).

Schlagworte

Fischerei Forstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002100006.X03

Im RIS seit

07.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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