RS Vwgh 2004/4/20 2000/13/0109

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Veröffentlicht am 20.04.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Rechtsfolge des Entstehens von Abgabepflichten knüpft an die Verwirklichung der entsprechenden abgabenrechtlichen Tatbestände an. Für das Vorliegen eines Sachverhaltes, welcher den eine Abgabenpflicht auslösenden Tatbestand verwirklicht, ist die Abgabenbehörde beweispflichtig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130109.X05

Im RIS seit

13.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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