RS Vwgh 2004/4/20 2000/13/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §23 Z1;
UStG 1972 §2 Abs1;
UStG 1994 §2 Abs1;

Rechtssatz

Die Nähe einer Betätigung zur beruflichen Tätigkeit des Abgabepflichtigen wurde in der Rechtsprechung als Indiz für das Bestehen einer Wiederholungsabsicht gewertet (Hinweis auf E 26. Juli 2000, 95/14/0161, und die bei Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 23 Tz 14.1, angeführten Nachweise).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130109.X06

Im RIS seit

13.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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