RS Vwgh 2004/4/21 99/12/0038

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Veröffentlicht am 21.04.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §52 Abs1;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;
BDG 1979 Anl1 Z1.12;
BDG 1979 Anl1 Z1.13;
BDG 1979 Anl1 Z1;

Rechtssatz

Wie sich aus § 137 Abs. 1 vorletzter Satz des BDG 1979 und aus der Anlage 1 dieses Gesetzes (für die Verwendungsgruppe A1:

Ernennungserfordernis der Hochschulbildung oder eines sie ersetzenden Aufstiegskurses an der Verwaltungsakademie - vgl. Pkt. 1.12. und 1.13. der Anlage 1) ergibt, besteht das Vorbildungsprinzip, also die Zuordnung der Verwendungsgruppe nach Ausbildung, im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auch im Funktionszulagenschema nach dem Besoldungsreform-Gesetz 1994 weiter.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999120038.X03

Im RIS seit

22.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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