RS Vwgh 2004/4/21 2003/08/0200

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Veröffentlicht am 21.04.2004
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs2;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/08/0260 E 21. April 2004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/08/0339 E 6. Mai 1997 RS 2

Stammrechtssatz

Ebenso wie zur früheren Fassung des § 9 ff AlVG gilt auch für § 9 ff idF 1993/502, daß die darin erwähnten Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung oder zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht dazu dienen, Arbeitsunwilligkeit zu sanktionieren, weil der belangten Behörde hiefür andere Instrumente an die Hand gegeben sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003080200.X01

Im RIS seit

10.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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