RS Vwgh 2004/4/22 2004/07/0053

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Veröffentlicht am 22.04.2004
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31 Abs3 idF 2002/I/156;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0214 E 13. April 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist für die Vorschreibung von Maßnahmen nach § 31 Abs 3 WRG bereits der Eintritt einer konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung ausreichend. Es genügt demnach, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit einer Gewässerverunreinigung zu rechnen ist (Hinweis E 28.3.1996, 93/07/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004070053.X04

Im RIS seit

14.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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