RS Vwgh 2004/4/22 2004/07/0017

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Veröffentlicht am 22.04.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §21 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Mitbeteiligter kann nur derjenige sein, dessen rechtlich geschützte Interessen in Widerspruch zur Interessenlage des Beschwerdeführers stehen, und sind nur die rechtlichen Interessen relevant, die vom angefochtenen Bescheid erfasst sind.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004070017.X03

Im RIS seit

23.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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