RS Vwgh 2004/4/23 2003/17/0324

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.2004
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;
ParkometerG Wr 1974 §1a;

Rechtssatz

Ist die Lenkeranfrage an den Zulassungsbesitzer gerichtet und ist dieser nicht eine physische Person, sondern etwa eine OEG, so ist die OEG als Empfängerin zu bezeichnen (vgl. zur insofern ähnlichen Bestimmung des § 103 Abs. 2 KFG mit Bezug auf juristische Personen etwa das hg Erkenntnis vom 3. September 2003, 2001/03/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003170324.X01

Im RIS seit

22.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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