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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung des Verfahrens gegen einen - den Devolutionsantrag der beschwerdeführenden Gesellschaft abweisenden - Bescheid als gegenstandslos wegen Klaglosstellung infolge Aufhebung des Bescheides durch die sachlich in Betracht kommende oberste Behörde; kein Kostenzuspruch infolge Zurückziehung der Beschwerde und damit Verzicht auf den KostenersatzanspruchEntscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Zurücknahme, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:B1390.2007Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009