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58 Berg- und EnergierechtNorm
B-VG Art133 Z4Leitsatz
Gewährung von Akteneinsicht in den auf eine Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung-Novelle bezughabenden, von der Akteneinsicht zunächst ausgenommenen Ordner lediglich hinsichtlich zweier - nicht Beratungsprotokolle der Energie-Control Kommission betreffender - Aktenteile; keine Erforderlichkeit der Einsicht durch GemeinschaftsrechtRechtssatz
Gewährung von Akteneinsicht in den auf die Gas-Systemnutzungstarife-V idF der 2. Novelle 2006 bezughabenden, von der Akteneinsicht zunächst ausgenommenen Ordner "Akt 8/8" lediglich hinsichtlich ONr 14 [zwei Protokolle über Sitzungen des "Elektrizitätsbeirates" (sic !) und des "Erdgasbeirats (klein)"] sowie ONr 15 (ein Exemplar der angefochtenen Verordnung samt Erläuterungen). Im Übrigen Abweisung des Antrags.Gewährung von Akteneinsicht in den auf die Gas-Systemnutzungstarife-V in der Fassung der 2. Novelle 2006 bezughabenden, von der Akteneinsicht zunächst ausgenommenen Ordner "Akt 8/8" lediglich hinsichtlich ONr 14 [zwei Protokolle über Sitzungen des "Elektrizitätsbeirates" (sic !) und des "Erdgasbeirats (klein)"] sowie ONr 15 (ein Exemplar der angefochtenen Verordnung samt Erläuterungen). Im Übrigen Abweisung des Antrags.
Hinweis auf VfSlg 17671/2005.
Der gemeinschaftsrechtlichen Pflicht zur Begründung der regulatorischen Entscheidungen ist keineswegs zwingend gerade durch Äußerungen der Mitglieder des willensbildenden Organs in - nichtöffentlichen - Sitzungen Rechnung zu tragen. Die Frage der vollen Erfüllung einer allfälligen gemeinschaftsrechtlichen Begründungspflicht könnte allenfalls Thema der Entscheidung über den Verordnungsprüfungsantrag der antragstellenden Gesellschaft sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Energierecht, Elektrizitätswesen, Kollegialbehörde, VfGH / Akteneinsicht, EU-RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:V16.2007Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009