RS Vwgh 2004/4/28 2001/14/0179

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2004
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Mit der Formulierung, die Beschwerdeführerin sei im Recht auf ein faires Verfahren verletzt, weil nicht sämtliche erforderlichen Ermittlungen getätigt und der Beschwerdeführerin vorgehalten worden seien, wird kein tauglicher Beschwerdepunkt dargetan (Hinweis Steiner, Beschwerdepunkt und Beschwerdegründe unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Einflüsse, in Holoubek/Lang (Hrsg), Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, 71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140179.X02

Im RIS seit

04.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten