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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Mit der Formulierung, die Beschwerdeführerin sei im Recht auf ein faires Verfahren verletzt, weil nicht sämtliche erforderlichen Ermittlungen getätigt und der Beschwerdeführerin vorgehalten worden seien, wird kein tauglicher Beschwerdepunkt dargetan (Hinweis Steiner, Beschwerdepunkt und Beschwerdegründe unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Einflüsse, in Holoubek/Lang (Hrsg), Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, 71).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001140179.X02Im RIS seit
04.06.2004Zuletzt aktualisiert am
16.01.2012