RS Vwgh 2004/4/28 2001/14/0166

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Veröffentlicht am 28.04.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §7;
KStG 1988 §8;

Rechtssatz

Nur im Bereich der Einkünfteerzielung anfallende Aufwendungen bzw Erträge sind - von gesetzlichen Sonderbestimmungen abgesehen - für die Ermittlung der Einkünfte der Körperschaft (ihres Gewinnes bzw Verlustes) maßgebend. Im Bereich der Gewinnermittlung spielen nur solche Vorgänge eine Rolle, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die Ausschüttungen einer Körperschaft sind nicht durch deren Betrieb veranlasst, stehen nicht mit der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen des Betriebes der Körperschaft in Zusammenhang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140166.X04

Im RIS seit

10.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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